Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Neufassung einer Richtlinie zur Behandlung kommunaler Abwässer vorgelegt. Der Bundesrat soll nun dazu beraten.
Bi 2040 sollen u.a. die folgenden Maßnahmen schrittweise eingeführt werden:
- der Anwendungsbereich wird auf Gemeinden mit mehr als 1000 EW ausgeweitet
- strengere Grenzwerte für die Freisetzung von Nährstoffen (Stickstoff und Phosphor) für alle Anlagen mit mehr als 100.000 EW und Anlagen mit mehr als 10.000 EW, die sich in Gebeten befinden, in denen Eutrophierung (noch) ein Problem darstellt
- für die zusätzliche Behandlung von Mikroschadstoffen werden neue Grenzwerte festgelegt
- Herstellerverantwortung für Arzneimittel und Körperpflegemittel, als Hauptquelle für Mikroschadstoffe
- bessere Überwachung und Verfolgung von nicht aus Haushalten stammender Verschmutzung
Den vollständigen Entwurf finden Sie unter folgendem link
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0001-0100/15-23.pdf?__blob=publicationFile&v=1
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