Prüfung der Auswirkung auf die Bewirtschaftungsziele n. WHG § 27 ff. und § 47
Grundlagen
Die Wasserrahmenrichtlinie gibt grundsätzliche Ziele für die Bewirtschaftung von Gewässern vor. Aus dieser Richtlinie abgeleitet, werden im Wasserhaushaltsgesetz in den §§ 27 ff. und § 47 die Bewirtschaftungsziele konkretisiert. Demnach sind oberirdische Gewässer so zu bewirtschaften, dass
- eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustandes vermieden wird und
- ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird.
Für Grundwasser soll
- eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustandes vermieden
- alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen aufgrund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt und
- ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht
werden.
Die Auswirkungen von Einleitungen auf diese Bewirtschaftungsziele soll ein entsprechender Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie abschätzen.
Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Im Fachbeitrag wird grundsätzlich geprüft, ob es durch die Einleitung zu einer Veränderung der Zustandsklasse des Oberflächenwasserkörpers kommt. Dazu wird der ökologische und der chemische Zustand des Gewässers betrachtet.
ökologischer Zustand
Die biologischen Qualitätskomponenten dienen zur Beurteilung des ökologischen Zustandes. Dabei werden im Gewässer die Populationen an
- Phytoplankton
- Makrophyten / Phytobenthos
- benthische wirbellose Fauna
- Fischfauna
betrachtet. Die Bewertung erfolgt mithilfe der Artenzusammensetzung, Artenhäufigkeit, Diversität, Altersstruktur, etc.
Um den ökologischen Zustand qualifiziert betrachten zu können, werden noch unterstützende Komponenten bewertet. Diese haben (un-)mittelbaren Einfluss auf die biologischen Qualitätskomponenten.
- Hydromorphologie (Wasserhaushalt, Durchgängigkeit des Gewässers, Morphologie)
- allgemeine physikalisch-chemische Parameter
- flussgebietsspezifische Schadstoffe
chemischer Zustand
Die Bewertung des chemischen Zustandes erfolgt mittels Vorgaben v.a. aus der Oberflächengewässerverordnung. Hier werden Umweltqualitätsnormen (UQN) zur Beurteilung der Gewässergüte festgelegt.
Weiterhin werden vorhabensspezifische Schadstoffe mit betrachtet.
Grundwasser
Die Bewertung umfasst auch eventuell betroffene Grundwasserkörper. Grundlage für die Beurteilung ist die geltende Grundwasserverordnung. Standort- und vorhabensspezifische Schadstoffe fließen in die Betrachtungen mit ein.
unsere Leistungen
Gern erstellen wir für Sie einen solchen Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Unsere Arbeiten können dabei u.a. folgende Bereiche umfassen:
- Ermittlung der betroffenen Wasserkörper
- Auswertung von bereits vorliegenden Untersuchungen / Monitorings
- Beurteilung der Auswirkung auf die Qualitätskomponenten
- Prüfung des Verschlechterungsverbotes bzw. des Zielerreichungsgebotes
Weiterhin unterstützen wir Sie auch bei allen angeschlossenen Aufgaben der Antragsstellung (Erstellung der notwendigen Unterlagen, vor-Ort-Termine bei Überwachungsbehörden, etc.).