Fruchtsaft
Die Untersuchung von Fruchtsaft erfolgt nach gängigen DIN-Verfahren, die auch durch entsprechende Lebensmittelkontrollbehörden (IDF, IFU, etc.) bestätigt wurden. Untersucht werden, in Anlehnung an die Fruchtsaftverordnung in Verbindung mit den Leitsätzen für Fruchtsäfte des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), folgende Parameter:
- Alkohol (Ethanol)
- Essigsäure
- Milchsäure
Weiterhin werden durch uns auch kundenspezifische Parameter (Schwermetalle, Nährstoffe, etc.) bestimmt.
Patulin
Patulin zählt zu den sogenannten Mykotoxinen, also Schimmelpilzgiften. Es wird von verschiedenen Schimmelpilzen gebildet.
Es entsteht vor allem in angefaultem Kernobst. So können in Äpfeln oder Birnen bis zu 2 Gramm je Kilogramm angefaultem Obst enthalten sein.
Es wurde aber auch in Steinobst, verschiedenen Beeren, Zitrusfrüchten sowie in Getreide, Fleisch und Käse nachgewiesen.
In fermentierten Lebensmitteln wie in Weinen ist in der Regel kein Patulin nachweisbar, da der Fermentationsprozess die chemische Struktur des Patulins zerstört.
Die kurzfristige Pasteurisierung bewirkt dagegen keine Zersetzung des Patulins!
Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 (Kontaminantenverordnung)
Per EU-Verordnung wird der Maximalgehalt bestimmter Schadstoffe in Lebensmitteln festgelegt. Dazu zählt auch das Patulin.
Die Verordnung gibt dabei u.a. folgende Grenzwerte vor:
Fruchtsaft, rekonstituierte Fruchtsaftkonzentrate und Fruchtnektar | 50 µg/kg |
Spirituosen, Apfelwein und andere aus Äpfeln gewonnene oder Apfelsaft enthaltende fermentierte Getränke | 50 µg/kg |
Feste, für den direkten Verzehr bestimmte Apfelerzeugnisse, einschließlich Apfelkompott und Apfelpüree | 25 µg/kg |
Apfelsaft sowie feste Apfelerzeugnisse, einschließlich Apfelkompott und Apfelpüree, für Säuglinge und Kleinkinder | 10 µg/kg |
unsere Leistungen
Wir unterstützen Sie bei der Qualitätskontrolle ihrer Produkte. Dabei können u.a. folgende Leistungen ausgeführt werden:
- Ermittlung Verderbnisparameter (Ethanol, Milchsäure, Essigsäure)
- Bestimmung Patulin
- Bestimmung spezifischer Verdachtsstoffe (z.B. Schwermetalle, etc.)
- uvm.