Grundlagen
Die kommunale Abwasserreinigung verursacht nicht unerhebliche Kosten. Dabei ist der Betrieb der Entwässerungsanlagen, Kanalnetz plus Kläranlage, zu einem großen Anteil von der eingeleiteten Abwassermenge und der darin enthaltenen Fracht abhängig. Um die Kosten für die Abwasserreinigung verursachergerecht aufzuteilen, hat sich der sog. Starkverschmutzerzuschlag bewährt. Mit diesem werden hoch belastete Abwässer gesondert an den entstandenen Kosten beteiligt.
Ermittlung Starkverschmutzerzuschlag
Der Starkverschmutzerzuschlag kann vielfältig ermittelt und festgelegt werden. Die individuellen Belange der Kläranlage bzw. der gesamten Entwässerungsanlagen sollten aber berücksichtigt werden. Da Schadstoffe i.d.R. nicht bzw. nur begrenzt eingeleitet werden dürfen, sollte der Starkverschmutzerzuschlag auf die abbaubaren, organischen Komponenten abgestimmt sein. Bewährt haben sich hier Parameter wie z.B. CBS, BSB, Stickstoff und Phosphor.
Der ATV Fachausschuss 4.7 hat in seinem Arbeitsbericht Grundlagen zur Bestimmung des SVZ geschaffen. Die Bestimmung erfolgt auf Basis folgender Daten:
- (organische) Fracht am Zulauf der Kläranlage und Ablauf relevanter Einleiter (die Menge an Daten sollte einen relevanten Zeitraum umfassen bzw. die typischen Verhältnisse abbilden)
- Bestimmung der Einwohnergleichwerte und daraus resultierend der Mehrbelastung durch die relevanten Einleiter
- Ermittlung der Betriebskosten der Kläranlage und Aufteilung in verschmutzungsabhängige und verschmutzungsunabhängige Kosten
- Festlegung des SVZ auf Grundlage relevanter Parameter
Weitere individuelle Anforderungen der Kläranlage sollten hier ebenfalls mit einfließen.
Zur Umsetzung ist die ermittelte Berechnungsformel in der jeweiligen Abwasser- /Entwässerungssatzung bzw. der entsprechenden Gebührensatzung zu verankern. Hier sollten auch Grundlagen der Berechnung (Dauer der Festlegung, Anzahl notwendiger Analysen, etc.) festgesetzt werden.
unsere Leistungen
Wir unterstützen Sie bei allen Arbeiten, die zur Bestimmung des Starkverschmutzerzuschlag notwendig sind.
- Berechnung und Festlegung des Starkverschmutzerzuschlag
- Entwurf für Satzungsänderung und Einleiterbescheide /-verträge
- Probenahme und Abwassermengenmessung zur Ermittlung der Fracht
Gern überprüfen wir auch bereits vorhandene Berechnungsmodelle.