Ermittlung von Abwasserverlusten

Was sind Abwasserverluste?

Abwasserverluste können in vielen Industriebranchen und gewerblichen Unternehmen auftreten. Hier wird oftmals die entnommene Trinkwassermengen nicht in voller Höhe in die Kanalisation eingeleitet.

Entgegen der üblichen Abrechnungspraxis gilt demnach

Trinkwasser ≠ Abwasser

Dies kann sein weil Wassermengen verdampfen, verdunsten oder in das erzeugte Produkt eingehen. Auch in Abfallprodukten kann Wasser enthalten sein (z.B. Fettabscheiderinhalt). Bei der Entsorgung wird dieses Abwasser nicht der Kanalisation zugeführt.

Die Deutsche Vereinigung Wasser Abwasser DWA hat in einem Bericht die unterschiedlichen Gewerbezweige und Anfallstellen hinsichtlich möglicher Abwasserverluste geprüft. Weiterhin gibt es für einzelne Branchen spezifische Berechnungen (z.B. Bäckereien, Schwimmbäder). Auch in der kommunalen Steuerzeitschrift wurde dieser Sachverhalt mehrfach behandelt. Hier wurden allgemein anerkannte Verlustparameter definiert.

Anfallstellen für Wasserverluste

Nassreinigung von Fußboden – Wand – und Arbeitsflächen

  • Restfeuchte welche verdunstet

Verluste bei der Körperreinigung durch Feuchte in Hand – und Badetüchern

Verluste bei der Speisenzubereitung

  • Verdunstungen beim Koch – und Abwaschprozess
  • Eingang in die Speisen

Verluste in Wäschereien

  • Verdunstungen beim Wasch – und Trocknungsprozess
  • Restfeuchte in der Wäsche

Verluste in Bäder – und Saunabereichen

  • Verdunstung an der Wasseroberfläche
  • Austrag durch Badegäste

Nachweis

Grundsätzlich stehen drei Möglichkeiten zum Nachweis der Abwasserverluste zur Verfügung:

  1. Abwasser-Messeinrichtung
    • durch den Einbau einer Abwasser-Messeinrichtung wird die Abwassermenge direkt (im Kanal) gemessen
    • meist ist der Einbau sehr aufwendig und die Messeinrichtung muss regelmäßig kalibriert werden
    • bei mehr als einer Einleitstelle sind mehrere solcher Messeinrichtungen notwendig
  2. Wasserzähler
    • Einbau eines geeichten Unterwasserzählers („Gartenwasserzähler“)
    • hier können Teilströme, die komplett das System verlassen, erfasst werden
    • regelmäßige Eichung und Einbau durch zugelassenes Installationsunternehmen
  3. nachprüfbare Unterlagen
    • Unterlagen müssen eine zuverlässige Schätzung erlauben
    • nachvollziehbare Gründe, warum Abwasser nicht den Entwässerungsanlagen zugeführt wird, müssen dargestellt werden
    • Anpassung/Aktualisierung auf die aktuellen Gegebenheiten (meist jährlich)

Die jeweilige Satzung regelt, welche dieser Möglichkeiten angewendet werden kann.

durchschnittliche Einsparungen

  • Großküchen: 0,2 bis 1,0 l je Portion
  • Wäschereien: 0,5 m³ je t Trockenwäsche
  • Schwimmbäder: 3 bis 6 l je m² und Tag
  • Krankenhaus und Altenheime: 5 bis 15 %
  • Hotels, Jugendherbergen: 5 bis 12 %
  • Gärtnereien und Friedhöfe: 110 bis 200 l  je m² und Jahr
  • Autowaschanlagen: 10 bis 18 l je PKW-Wäsche
  • Brauereien: 0,13 bis 0,35 m³ je hl Bier
  • Sonstige Getränkeherstellung: etwa 30 %
  • Konservenfabrik: 4 bis 46 %
  • Bäckereien: 75 bis 120 l je 100 kg Mehlverarbeitung
  • Fleischverarbeitung: 35 bis 40 %
  • Landwirtschaft (Viehzucht): 8 bis 16 m³ je GVE und Jahr

unsere Leistungen

Wir unterstützen Sie gern bei der Ermittlung der Abwasserverluste für Ihr Unternehmen.

  • Berechnung der Abwasserverluste und Erstellung eines entsprechenden Fachgutachtens auf Basis des DWA Arbeitsberichtes sowie anerkannter Verlustpauschalen
  • direkte Abwassermengenmessung
  • Betriebsbegehung zur Identifizierung von möglichen Verlustquellen
  • uvm.

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