Zulassung nach sächs. Eigenkontrollverordnung

Aufrechterhaltung der Zulassung nach Eigenkontrollverordnung

Die im vergangenen Jahr durchgeführten Ringversuche dienten neben der Bestätigung der Qualität unserer Leistungen auch als Nachweis zur Zulassung nach sächsischer Eigenkontrollverordnung.

Nun wurde die aktuelle Urkunde durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaat Sachsen (LfULG) übergeben. Diese bestätigt die Aufrechterhaltung der Zulassung zur Durchführung von Abwasseruntersuchungen im Rahmen der Eigenkotrollverordnung. Die aktuelle Urkunde finden und weitere Informationen finden Sie im Bereich Qualitätsmanagement .