Zulassung als EKVO Überwachungsstelle Hessen

Durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie wurden wir als ‚Überwachungsstelle‘ nach Abwassereigenkontrollverordnung-EKVO gemäß § 10 (4) Nr. 4 des Landes Hessen zugelassen.

Damit kann die Probenahme und die technische Überprüfung von Abwasseranlagen im gesetzlich geregelten Bereich durchgeführt werden.

Die Urkunde finden Sie im download-Bereich.

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