Zulassung als EKVO Überwachungsstelle Hessen

Durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie wurden wir als ‚Überwachungsstelle‘ nach Abwassereigenkontrollverordnung-EKVO gemäß § 10 (4) Nr. 4 des Landes Hessen zugelassen.

Damit kann die Probenahme und die technische Überprüfung von Abwasseranlagen im gesetzlich geregelten Bereich durchgeführt werden.

Die Urkunde finden Sie im download-Bereich.

Drittes Gesetz zur Änderung der Wasserhaushaltsgesetzes – Referentenentwurf

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat einen Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes veröffentlicht.

Damit werden die Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/741 über Mindestanforderungen für die Wiederverwendung von kommunalem Abwasser für landwirtschaftliche Bewässerung in nationales Recht überführt. Die EU-Verordnung ist seit dem 26.06.2023 in Kraft.

Der Entwurf soll nun klären, unter welchen Voraussetzungen Flussgebiete von der Wiederverwendung von Abwasser auszunehmen oder zusätzliche Anforderungen für die Aufbereitung und Wiederverwendung festzulegen sind. Weiterhin werden noch Beschränkungen und Anforderungen im Hinblick auf die Lebens- und Futtermittelhygiene, Pflanzengesundheit sowie Boden- und Grundwasserschutz eingeführt. Damit soll die Akzeptanz der Wiederverwendung von vorgereinigten Abwässern für die Nahrungsmittelerzeugung erhöht werden.

Zu diesem Gesetzentwurf können Stellungnahmen bis zum 2. April 2024 abgegeben werden. Weitere Informationen sowie das gesamte Dokument finden Sie au der website des BMUV.

Weihnachtsgrüße

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kundinnen und Kunden,

wir möchten uns an dieser Stelle für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen in unsere Arbeit bedanken. Wir wünschen Ihnen erholsame und besinnliche Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.

geänderte Öffnungszeiten

In der Zeit vom 22.12.2021 bis 02.01.2022 ist unser Büro nicht besetzt. In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter der 0175-9560982. Wir freuen uns im neuen Jahr wieder für Sie da sein zu dürfen.

Zulassung als EKVO-Laboratorium Hessen

Durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie wurde unser Labor als EKVO-Untersuchungsstelle nach § 10 (4) Nr. 4 EKVO anerkannt. Somit können Abwasserprobenahmen und -untersuchungen im Rahmen der Indirekteinleiterkontrolle durchgeführt werden. Den Anerkennungsbescheid finden Sie im download-Bereich.

Akkreditierung nach ISO 17025

Bereits im März 2023 fand eine Wiederholungsbegutachtung unseres Qualitätssicherungssystems durch die DAkkS statt. Mit dem nun ausgestellten Bescheid wurde die Wirksamkeit unserer Qualitätssicherungsmaßnahmen weiterhin bestätigt. Im Rahmen der Begutachtung wurde auch eine Erweiterung der Urkundenanlage durchgeführt. Die neue Urkunde sowie die zugehörige Anlage finden Sie im download-Bereich.

35. DWA-Leistungsnachweis

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) hat die Ergebnisse des nunmehr 35. Leistungsnachweises kommunaler Kläranlagen veröffentlicht.

Insgesamt beteiligten sich an der Befragung 5121 Kläranlagen mit einer Gesamtausbaugröße von 134 Mio. EW. Damit konnte eine Beteiligung von 88 % der Gesamtkapazität Deutschlands erreicht werden.

Die Ergebnisse zeigen, dass auch 2022 die Anforderungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie im bundesweiten Mittel erfüllt bzw. deutlich übertroffen wurden. Bei den CSB und Gesamt-Stickstoff-Abbaugraden gab es keine wesentlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Größenklassen. Bei der Phosphorelimination dagegen, schnitten die Anlagen mit einer Ausbaugröße von weniger als 10.000 EW deutlich schlechter ab. Verursacher sind v.a. jene Anlagen, die aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben, keine gezielte Phosphorelimination betreiben.

Zukünftig wird ein erhöhter Handlungsbedarf bei der Entfernung von Spurenstoffen aus dem Abwasser erwartet.

Der gesamte Bericht wird durch die DWA zur Verfügung gestellt. Link

Regionalkonferenz zum Zustand der sächsischen Gewässer

Auf Einladung des sächsischen Umweltministeriums fand am 10.05. die erste von drei Regionalkonferenzen zum Zustand der sächsischen Gewässer statt.

Ziel der Konferenzen ist es, Wege zu entwickeln die Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Der größte Teil der sächsischen Gewässer ist in keinem guten Zustand; nur etwa 7 % der Fließgewässer und 43 % der Standgewässer erreichen diesen Zustand. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf Mensch und Natur, die auf ökologisch leistungsfähige und artenreiche Gewässer sowie Ufer angewiesen sind.

Die nächsten beiden Konferenzen finden am 26.Mai in Leipzig und am 19. Juni in Schmotitz (Bautzen) statt.

Die gesamte Pressemitteilung finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

Nachruf

In stiller Trauer nehmen wir Abschied von

Herrn Günter Sbieschni

*31.08.1937 – 29.03.2023

Herr Sbieschni war Mitbegründer der UWAT GmbH und führte sie 1993 in die Selbstständigkeit. Bis Ende 2008 leitete er unser Unternehmen als Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter.

Durch seinen unermüdlichen Einsatz wurde die Firma von einem kleinen Labor in einer Garage zu einem überregional bekannten Unternehmen aufgebaut. In seiner Funktion als Geschäftsführer hat er zur positiven Entwicklung unserer Firma dank seiner klugen und auf hoher Verantwortlichkeit beruhenden Entscheidungen beigetragen. Er war stets ein loyaler Vorgesetzter und hatte für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen immer ein offenes Ohr.

Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie und allen Angehörigen.

Im Namen aller Mitarbeitenden der UWAT GmbH

Heiko Lesche, Geschäftsführer

Neufassung der Richtlinie zur Behandlung von kommunalem Abwasser

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Neufassung einer Richtlinie zur Behandlung kommunaler Abwässer vorgelegt. Der Bundesrat soll nun dazu beraten.

Bi 2040 sollen u.a. die folgenden Maßnahmen schrittweise eingeführt werden:

  • der Anwendungsbereich wird auf Gemeinden mit mehr als 1000 EW ausgeweitet
  • strengere Grenzwerte für die Freisetzung von Nährstoffen (Stickstoff und Phosphor) für alle Anlagen mit mehr als 100.000 EW und Anlagen mit mehr als 10.000 EW, die sich in Gebeten befinden, in denen Eutrophierung (noch) ein Problem darstellt
  • für die zusätzliche Behandlung von Mikroschadstoffen werden neue Grenzwerte festgelegt
  • Herstellerverantwortung für Arzneimittel und Körperpflegemittel, als Hauptquelle für Mikroschadstoffe
  • bessere Überwachung und Verfolgung von nicht aus Haushalten stammender Verschmutzung

Den vollständigen Entwurf finden Sie unter folgendem link

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0001-0100/15-23.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Für weitere Fragen dazu, sprechen Sie uns gern an. Kontakt

neue website

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