Durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie wurde unser Labor als EKVO-Untersuchungsstelle nach § 10 (4) Nr. 4 EKVO anerkannt. Somit können Abwasserprobenahmen und -untersuchungen im Rahmen der Indirekteinleiterkontrolle durchgeführt werden. Den Anerkennungsbescheid finden Sie im download-Bereich.
Autoren-Archiv: Heiko Lesche
Akkreditierung nach ISO 17025

Bereits im März 2023 fand eine Wiederholungsbegutachtung unseres Qualitätssicherungssystems durch die DAkkS statt. Mit dem nun ausgestellten Bescheid wurde die Wirksamkeit unserer Qualitätssicherungsmaßnahmen weiterhin bestätigt. Im Rahmen der Begutachtung wurde auch eine Erweiterung der Urkundenanlage durchgeführt. Die neue Urkunde sowie die zugehörige Anlage finden Sie im download-Bereich.
35. DWA-Leistungsnachweis
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) hat die Ergebnisse des nunmehr 35. Leistungsnachweises kommunaler Kläranlagen veröffentlicht.
Insgesamt beteiligten sich an der Befragung 5121 Kläranlagen mit einer Gesamtausbaugröße von 134 Mio. EW. Damit konnte eine Beteiligung von 88 % der Gesamtkapazität Deutschlands erreicht werden.
Die Ergebnisse zeigen, dass auch 2022 die Anforderungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie im bundesweiten Mittel erfüllt bzw. deutlich übertroffen wurden. Bei den CSB und Gesamt-Stickstoff-Abbaugraden gab es keine wesentlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Größenklassen. Bei der Phosphorelimination dagegen, schnitten die Anlagen mit einer Ausbaugröße von weniger als 10.000 EW deutlich schlechter ab. Verursacher sind v.a. jene Anlagen, die aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben, keine gezielte Phosphorelimination betreiben.
Zukünftig wird ein erhöhter Handlungsbedarf bei der Entfernung von Spurenstoffen aus dem Abwasser erwartet.
Der gesamte Bericht wird durch die DWA zur Verfügung gestellt. Link
Regionalkonferenz zum Zustand der sächsischen Gewässer
Auf Einladung des sächsischen Umweltministeriums fand am 10.05. die erste von drei Regionalkonferenzen zum Zustand der sächsischen Gewässer statt.
Ziel der Konferenzen ist es, Wege zu entwickeln die Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Der größte Teil der sächsischen Gewässer ist in keinem guten Zustand; nur etwa 7 % der Fließgewässer und 43 % der Standgewässer erreichen diesen Zustand. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf Mensch und Natur, die auf ökologisch leistungsfähige und artenreiche Gewässer sowie Ufer angewiesen sind.
Die nächsten beiden Konferenzen finden am 26.Mai in Leipzig und am 19. Juni in Schmotitz (Bautzen) statt.
Die gesamte Pressemitteilung finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Nachruf
In stiller Trauer nehmen wir Abschied von
Herrn Günter Sbieschni
*31.08.1937 – 29.03.2023
Herr Sbieschni war Mitbegründer der UWAT GmbH und führte sie 1993 in die Selbstständigkeit. Bis Ende 2008 leitete er unser Unternehmen als Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter.
Durch seinen unermüdlichen Einsatz wurde die Firma von einem kleinen Labor in einer Garage zu einem überregional bekannten Unternehmen aufgebaut. In seiner Funktion als Geschäftsführer hat er zur positiven Entwicklung unserer Firma dank seiner klugen und auf hoher Verantwortlichkeit beruhenden Entscheidungen beigetragen. Er war stets ein loyaler Vorgesetzter und hatte für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen immer ein offenes Ohr.
Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie und allen Angehörigen.
Im Namen aller Mitarbeitenden der UWAT GmbH
Heiko Lesche, Geschäftsführer
Neufassung der Richtlinie zur Behandlung von kommunalem Abwasser
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Neufassung einer Richtlinie zur Behandlung kommunaler Abwässer vorgelegt. Der Bundesrat soll nun dazu beraten.
Bi 2040 sollen u.a. die folgenden Maßnahmen schrittweise eingeführt werden:
- der Anwendungsbereich wird auf Gemeinden mit mehr als 1000 EW ausgeweitet
- strengere Grenzwerte für die Freisetzung von Nährstoffen (Stickstoff und Phosphor) für alle Anlagen mit mehr als 100.000 EW und Anlagen mit mehr als 10.000 EW, die sich in Gebeten befinden, in denen Eutrophierung (noch) ein Problem darstellt
- für die zusätzliche Behandlung von Mikroschadstoffen werden neue Grenzwerte festgelegt
- Herstellerverantwortung für Arzneimittel und Körperpflegemittel, als Hauptquelle für Mikroschadstoffe
- bessere Überwachung und Verfolgung von nicht aus Haushalten stammender Verschmutzung
Den vollständigen Entwurf finden Sie unter folgendem link
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0001-0100/15-23.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Für weitere Fragen dazu, sprechen Sie uns gern an. Kontakt
neue website
Wir haben unseren Internetauftritt erneuert. Auf der neuen website finden Sie ausführliche Informationen zu unserem Leistungsportfolio sowie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Themen.
Schauen Sie sich gern um. Für Ihre konkrete Fragestellung sprechen Sie uns einfach an. Kontakt
Zulassung nach sächs. Eigenkontrollverordnung
Aufrechterhaltung der Zulassung nach Eigenkontrollverordnung
Die im vergangenen Jahr durchgeführten Ringversuche dienten neben der Bestätigung der Qualität unserer Leistungen auch als Nachweis zur Zulassung nach sächsischer Eigenkontrollverordnung.
Nun wurde die aktuelle Urkunde durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaat Sachsen (LfULG) übergeben. Diese bestätigt die Aufrechterhaltung der Zulassung zur Durchführung von Abwasseruntersuchungen im Rahmen der Eigenkotrollverordnung. Die aktuelle Urkunde finden und weitere Informationen finden Sie im Bereich Qualitätsmanagement .
Weihnachtsgrüße
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kundinnen und Kunden,
wir möchten uns an dieser Stelle für ihr Interesse an unseren Leistungen und das Vertrauen in unsere Arbeit bedanken. Wir wünschen Ihnen erholsame und besinnliche Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.
geänderte Öffnungszeiten
In der Zeit vom 22.12.2021 bis 04.01.2022 ist unser Büro nicht besetzt. In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter der 0175-9560982. Wir freuen uns im neuen Jahr wieder für Sie da sein zu dürfen.
Novelle der Bioabfallverordnung
Die Bundesregierung hat mit der Novelle zur Bioabfallverordnung erstmals eine Obergrenze für Kunststoffanteile in Bioabfällen festgeschrieben. Künftig dürfen Bioabfälle die in eine Kompostierung oder Vergärung gelangen nur noch 0,5 % Kunststoffe enthalten. Stammen die Abfälle aus der Biotonne sind maximal 1,0 % Kunststoffe zulässig.
Weiterhin wird der Geltungsbereich der Bioabfallverordnung erweitert. Zukünftig fallen auch alle Komposte aus Bioabfällen, die nicht als Düngemittel oder auf nicht-landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden, in den Zuständigkeitsbereich der Bioabfallverordnung. Dies betrifft auch Bioabfälle die zur Bodenverbesserung oder im Garten- und Landschaftsbau eingesetzt werden.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier (externer Link).