Zulassung nach sächs. Eigenkontrollverordnung

Aufrechterhaltung der Zulassung nach Eigenkontrollverordnung

Die im vergangenen Jahr durchgeführten Ringversuche dienten neben der Bestätigung der Qualität unserer Leistungen auch als Nachweis zur Zulassung nach sächsischer Eigenkontrollverordnung.

Nun wurde die aktuelle Urkunde durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaat Sachsen (LfULG) übergeben. Diese bestätigt die Aufrechterhaltung der Zulassung zur Durchführung von Abwasseruntersuchungen im Rahmen der Eigenkotrollverordnung. Die aktuelle Urkunde finden und weitere Informationen finden Sie im Bereich Qualitätsmanagement .

Weihnachtsgrüße

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kundinnen und Kunden,

wir möchten uns an dieser Stelle für ihr Interesse an unseren Leistungen und das Vertrauen in unsere Arbeit bedanken. Wir wünschen Ihnen erholsame und besinnliche Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.

geänderte Öffnungszeiten

In der Zeit vom 22.12.2021 bis 04.01.2022 ist unser Büro nicht besetzt. In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter der 0175-9560982. Wir freuen uns im neuen Jahr wieder für Sie da sein zu dürfen.

Novelle der Bioabfallverordnung

Die Bundesregierung hat mit der Novelle zur Bioabfallverordnung erstmals eine Obergrenze für Kunststoffanteile in Bioabfällen festgeschrieben. Künftig dürfen Bioabfälle die in eine Kompostierung oder Vergärung gelangen nur noch 0,5 % Kunststoffe enthalten. Stammen die Abfälle aus der Biotonne sind maximal 1,0 % Kunststoffe zulässig.

Weiterhin wird der Geltungsbereich der Bioabfallverordnung erweitert. Zukünftig fallen auch alle Komposte aus Bioabfällen, die nicht als Düngemittel oder auf nicht-landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden, in den Zuständigkeitsbereich der Bioabfallverordnung. Dies betrifft auch Bioabfälle die zur Bodenverbesserung oder im Garten- und Landschaftsbau eingesetzt werden.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier (externer Link).

Akkreditierung nach ISO 17025:2018

DAkkS-Logo

Im letzten Jahr erfolgte die Umstellung unseres Qualitätsmanagementsystems auf die nunmehr gültige ISO 17025:2018. Ein anschließendes Überwachungs-Audit zeigte die Konformität der getroffenen Maßnahmen. Somit konnte die Akkreditierung aufrechterhalten und erfolgreich auf die neuen Anforderungen umgestellt werden.

Weitere Informationen sowie die aktuelle Urkunde finden Sie im Bereich Qualitätsmanagement.

Zulassung nach Eigenkontrollverordnung

erfolgreiche Weiterführung der Zulassung nach EigenkontrollVO

Auch die aktuell durchgeführten Ringversuche bestätigten die Richtigkeit unserer Messwerte. Somit kann die Zulassung nach sächsischer Eigenkontrollverordnung weitergeführt werden.

Weitere Informationen sowie die Urkunde finden Sie hier