Novelle der Bioabfallverordnung

Die Bundesregierung hat mit der Novelle zur Bioabfallverordnung erstmals eine Obergrenze für Kunststoffanteile in Bioabfällen festgeschrieben. Künftig dürfen Bioabfälle die in eine Kompostierung oder Vergärung gelangen nur noch 0,5 % Kunststoffe enthalten. Stammen die Abfälle aus der Biotonne sind maximal 1,0 % Kunststoffe zulässig.

Weiterhin wird der Geltungsbereich der Bioabfallverordnung erweitert. Zukünftig fallen auch alle Komposte aus Bioabfällen, die nicht als Düngemittel oder auf nicht-landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden, in den Zuständigkeitsbereich der Bioabfallverordnung. Dies betrifft auch Bioabfälle die zur Bodenverbesserung oder im Garten- und Landschaftsbau eingesetzt werden.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier (externer Link).

Veröffentlicht in Allgemein.

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