Die Bundesregierung hat mit der Novelle zur Bioabfallverordnung erstmals eine Obergrenze für Kunststoffanteile in Bioabfällen festgeschrieben. Künftig dürfen Bioabfälle die in eine Kompostierung oder Vergärung gelangen nur noch 0,5 % Kunststoffe enthalten. Stammen die Abfälle aus der Biotonne sind maximal 1,0 % Kunststoffe zulässig.
Weiterhin wird der Geltungsbereich der Bioabfallverordnung erweitert. Zukünftig fallen auch alle Komposte aus Bioabfällen, die nicht als Düngemittel oder auf nicht-landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden, in den Zuständigkeitsbereich der Bioabfallverordnung. Dies betrifft auch Bioabfälle die zur Bodenverbesserung oder im Garten- und Landschaftsbau eingesetzt werden.
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