Regionalkonferenz zum Zustand der sächsischen Gewässer

Auf Einladung des sächsischen Umweltministeriums fand am 10.05. die erste von drei Regionalkonferenzen zum Zustand der sächsischen Gewässer statt.

Ziel der Konferenzen ist es, Wege zu entwickeln die Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Der größte Teil der sächsischen Gewässer ist in keinem guten Zustand; nur etwa 7 % der Fließgewässer und 43 % der Standgewässer erreichen diesen Zustand. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf Mensch und Natur, die auf ökologisch leistungsfähige und artenreiche Gewässer sowie Ufer angewiesen sind.

Die nächsten beiden Konferenzen finden am 26.Mai in Leipzig und am 19. Juni in Schmotitz (Bautzen) statt.

Die gesamte Pressemitteilung finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

Nachruf

In stiller Trauer nehmen wir Abschied von

Herrn Günter Sbieschni

*31.08.1937 – 29.03.2023

Herr Sbieschni war Mitbegründer der UWAT GmbH und führte sie 1993 in die Selbstständigkeit. Bis Ende 2008 leitete er unser Unternehmen als Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter.

Durch seinen unermüdlichen Einsatz wurde die Firma von einem kleinen Labor in einer Garage zu einem überregional bekannten Unternehmen aufgebaut. In seiner Funktion als Geschäftsführer hat er zur positiven Entwicklung unserer Firma dank seiner klugen und auf hoher Verantwortlichkeit beruhenden Entscheidungen beigetragen. Er war stets ein loyaler Vorgesetzter und hatte für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen immer ein offenes Ohr.

Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie und allen Angehörigen.

Im Namen aller Mitarbeitenden der UWAT GmbH

Heiko Lesche, Geschäftsführer

Neufassung der Richtlinie zur Behandlung von kommunalem Abwasser

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Neufassung einer Richtlinie zur Behandlung kommunaler Abwässer vorgelegt. Der Bundesrat soll nun dazu beraten.

Bi 2040 sollen u.a. die folgenden Maßnahmen schrittweise eingeführt werden:

  • der Anwendungsbereich wird auf Gemeinden mit mehr als 1000 EW ausgeweitet
  • strengere Grenzwerte für die Freisetzung von Nährstoffen (Stickstoff und Phosphor) für alle Anlagen mit mehr als 100.000 EW und Anlagen mit mehr als 10.000 EW, die sich in Gebeten befinden, in denen Eutrophierung (noch) ein Problem darstellt
  • für die zusätzliche Behandlung von Mikroschadstoffen werden neue Grenzwerte festgelegt
  • Herstellerverantwortung für Arzneimittel und Körperpflegemittel, als Hauptquelle für Mikroschadstoffe
  • bessere Überwachung und Verfolgung von nicht aus Haushalten stammender Verschmutzung

Den vollständigen Entwurf finden Sie unter folgendem link

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0001-0100/15-23.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Für weitere Fragen dazu, sprechen Sie uns gern an. Kontakt

neue website

Wir haben unseren Internetauftritt erneuert. Auf der neuen website finden Sie ausführliche Informationen zu unserem Leistungsportfolio sowie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Themen.

Schauen Sie sich gern um. Für Ihre konkrete Fragestellung sprechen Sie uns einfach an. Kontakt

Zulassung nach sächs. Eigenkontrollverordnung

Aufrechterhaltung der Zulassung nach Eigenkontrollverordnung

Die im vergangenen Jahr durchgeführten Ringversuche dienten neben der Bestätigung der Qualität unserer Leistungen auch als Nachweis zur Zulassung nach sächsischer Eigenkontrollverordnung.

Nun wurde die aktuelle Urkunde durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaat Sachsen (LfULG) übergeben. Diese bestätigt die Aufrechterhaltung der Zulassung zur Durchführung von Abwasseruntersuchungen im Rahmen der Eigenkotrollverordnung. Die aktuelle Urkunde finden und weitere Informationen finden Sie im Bereich Qualitätsmanagement .

Weihnachtsgrüße

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kundinnen und Kunden,

wir möchten uns an dieser Stelle für ihr Interesse an unseren Leistungen und das Vertrauen in unsere Arbeit bedanken. Wir wünschen Ihnen erholsame und besinnliche Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.

geänderte Öffnungszeiten

In der Zeit vom 22.12.2021 bis 04.01.2022 ist unser Büro nicht besetzt. In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter der 0175-9560982. Wir freuen uns im neuen Jahr wieder für Sie da sein zu dürfen.

Novelle der Bioabfallverordnung

Die Bundesregierung hat mit der Novelle zur Bioabfallverordnung erstmals eine Obergrenze für Kunststoffanteile in Bioabfällen festgeschrieben. Künftig dürfen Bioabfälle die in eine Kompostierung oder Vergärung gelangen nur noch 0,5 % Kunststoffe enthalten. Stammen die Abfälle aus der Biotonne sind maximal 1,0 % Kunststoffe zulässig.

Weiterhin wird der Geltungsbereich der Bioabfallverordnung erweitert. Zukünftig fallen auch alle Komposte aus Bioabfällen, die nicht als Düngemittel oder auf nicht-landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden, in den Zuständigkeitsbereich der Bioabfallverordnung. Dies betrifft auch Bioabfälle die zur Bodenverbesserung oder im Garten- und Landschaftsbau eingesetzt werden.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier (externer Link).

Akkreditierung nach ISO 17025:2018

DAkkS-Logo

Im letzten Jahr erfolgte die Umstellung unseres Qualitätsmanagementsystems auf die nunmehr gültige ISO 17025:2018. Ein anschließendes Überwachungs-Audit zeigte die Konformität der getroffenen Maßnahmen. Somit konnte die Akkreditierung aufrechterhalten und erfolgreich auf die neuen Anforderungen umgestellt werden.

Weitere Informationen sowie die aktuelle Urkunde finden Sie im Bereich Qualitätsmanagement.

Zulassung nach Eigenkontrollverordnung

erfolgreiche Weiterführung der Zulassung nach EigenkontrollVO

Auch die aktuell durchgeführten Ringversuche bestätigten die Richtigkeit unserer Messwerte. Somit kann die Zulassung nach sächsischer Eigenkontrollverordnung weitergeführt werden.

Weitere Informationen sowie die Urkunde finden Sie hier

Kundenbefragung 2016 online

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir benötigen ihre Hilfe! Um unsere Leistungen zu verbessern und an ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen, möchten wir sie bitten an der beigefügten Kundenbefragung teilzunehmen.

Die Beantwortung des Bogens sollte etwa 5 Minuten dauern. Bitte laden Sie sich die im Link auf dieser Seite hinterlegte Kundenbefragung herunter und bearbeiten diese in einem entsprechenden Programm wie z.B. dem Acrobat Reader.
Füllen sie den Fragebogen möglichst vollständig aus und senden ihn innerhalb der nächsten 14 Tage bitte an uns zurück. Die Rücksendung erfolgt ganz einfach indem Sie den Button „senden an UWAT“ am Ende der Befragung betätigen. Dann öffnet sich Ihr Mailprogramm und Sie können die angehängte Befragung senden. Die Auswertung der Daten erfolgt selbstverständlich anonym. Sollte der Sende-Button bei Ihnen nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte an uns.

Die Befragung ist im pdf-Format unter folgendem Link zu erreichen: kundenbefragung_2016.pdf