Indirekteinleiterkataster

gewerbliche Abwässer Erfassen, Bewerten, Kontrollieren

Indirekteinleiterkataster

Ein Indirekteinleiterkataster hilft die Einleitung von nicht häuslichen Abwassers zu Erfassen, Bewerten und zu Kontrollieren. Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über die Grundlagen sowie die Vorteile und Nutzen eines IEK.

Notwendigkeit einer Indirekteinleiterdatei

Nach §§ 55 -56 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind die abwasserbeseitigungspflichtigen Betreiber der öffentlichen Entwässerungsanlagen verpflichtet, ihre Anlagen so zu betreiben, das dass Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.

In den folgenden Paragraphen (§ 57 – 61) werden weitere Anforderungen festgelegt, u.a. hinsichtlich der

  • Genehmigung der Abwassereinleitung in die öffentlichen Anlagen (Indirekteinleitung)
  • Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage
  • Kontrolle der Einleitungen / Selbstüberwachung

Dazu kommen vielfach noch weitere länderspezifische Regelungen (u.a. Indirekteinleiterverordnung Hessen, Brandenburg, Bayerisches Wassergesetz, etc.). In diesen ist eindeutig geregelt, dass zum Erhalt der Anlagen und zur Betriebssicherheit ein Indirekteinleiter- / Abasserkataster aufzubauen und zu betreiben ist.

Vorteile und Nutzen

Nicht nur die gesetzlichen Anforderungen sind Grund zur Erstellung und dem Betrieb eines Indirekteinleiterkatasters, für den Entwässerungsbetrieb ergeben sich eine Reihe von Vorteilen:

  • Betriebs- und Arbeitssicherheit der Mitarbeiter
  • Optimierung der Kläranlage durch Begrenzung stark belastender Abwässer
  • eindeutige Verursacherzuordnung in Havariefällen (z.B. Überschreitung Grenzwerte beim Klärschlamm)
  • geringerer Wartungsaufwand des Kanalnetzes, der Pumpwerke (z.B. weniger Fettablagerungen)
  • längere Nutzungsdauer der Anlagen, da weniger Verschleiß (Schwefelwasserstoffkorrosion)
  • unsachgemäße / unzureichende Wartung der Abwasservorbehandlungsanlagen in den Betrieben wird nahezu ausgeschlossen

unsere Leistungen

Wir erstellen für Ihr Einzugsgebiet ein Indirekteinleiterkataster auf Grundlage des DWA Merkblattes M 115 ‚Indirekteinleitungen nicht häuslichen Abwassers‘. Unsere Arbeiten umfassen:

  • die Erstellung der zu bearbeitenden Gewerbeliste (in Absprache)
  • Versendung und Auswertung der Erhebungsbögen
  • Vor-Ort-Begehung
  • Probenahme
  • Bewertung der Ergebnisse
  • Anfertigung der Abwassereinleitungsbescheide / Einleitungsverträge

Auch die notwendigen Abwasseranalysen werden in unserem, nach DIN 17025 akkreditierten, Labor durchgeführt.

Sie bekommen also alle Arbeiten aus einer Hand.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch nur bei einem Teil der Arbeiten oder der Begutachtung ausgewählter Betriebe.


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