Zulassung als EKVO-Laboratorium Hessen

Durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie wurde unser Labor als EKVO-Untersuchungsstelle nach § 10 (4) Nr. 4 EKVO anerkannt. Somit können Abwasserprobenahmen und -untersuchungen im Rahmen der Indirekteinleiterkontrolle durchgeführt werden. Den Anerkennungsbescheid finden Sie im download-Bereich.

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