Drittes Gesetz zur Änderung der Wasserhaushaltsgesetzes – Referentenentwurf

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat einen Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes veröffentlicht.

Damit werden die Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/741 über Mindestanforderungen für die Wiederverwendung von kommunalem Abwasser für landwirtschaftliche Bewässerung in nationales Recht überführt. Die EU-Verordnung ist seit dem 26.06.2023 in Kraft.

Der Entwurf soll nun klären, unter welchen Voraussetzungen Flussgebiete von der Wiederverwendung von Abwasser auszunehmen oder zusätzliche Anforderungen für die Aufbereitung und Wiederverwendung festzulegen sind. Weiterhin werden noch Beschränkungen und Anforderungen im Hinblick auf die Lebens- und Futtermittelhygiene, Pflanzengesundheit sowie Boden- und Grundwasserschutz eingeführt. Damit soll die Akzeptanz der Wiederverwendung von vorgereinigten Abwässern für die Nahrungsmittelerzeugung erhöht werden.

Zu diesem Gesetzentwurf können Stellungnahmen bis zum 2. April 2024 abgegeben werden. Weitere Informationen sowie das gesamte Dokument finden Sie au der website des BMUV.

Veröffentlicht in Allgemein.

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